
AGB FÜR EINZELANFERTIGUNGEN & MAßANFERTIGUNGEN
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§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle individuell geplanten und gefertigten Möbel, Einbauten und Sonderanfertigungen von HOLZPLUSART, die nach Kundenwunsch hergestellt werden.
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§ 2 Vertragsgrundlage
Grundlage des Vertrages sind:
• persönliche Beratung
• Zeichnungen, Skizzen oder Maße
• Material- und Oberflächenabstimmungen
• schriftliches Angebot
Mit Angebotsannahme gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.
1) Sofern der Kunde für die Herstellung der Ware eigene Maßangaben, Zeichnungen, Skizzen, Schablonen, Pläne oder sonstige technische Vorgaben zur Verfügung stellt, erfolgt die Fertigung ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben.
(2) Eine Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Maße, Schablonen oder Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Eignung der übermittelten Maße und Vorgaben. Abweichungen, Fehlmaße oder daraus resultierende Passungenauigkeiten gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(4) Ergibt sich aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Maßangaben des Kunden, dass das gefertigte Produkt nicht oder nur eingeschränkt verwendbar ist, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt.
(5) Änderungs- oder Neuanfertigungen, die aufgrund fehlerhafter Kundenangaben erforderlich werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
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§ 3 Besondere Eigenschaften von Einzelanfertigungen
Einzelanfertigungen sind individuell gestaltete handwerkliche Leistungen.
Abweichungen in:
• Farbe
• Maserung
• Struktur
• Oberflächenwirkung
sind natur- und handwerksbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Material entsprechen.
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§ 4 Preise & Zahlung
Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
HOLZPLUSART ist berechtigt:
• eine Anzahlung zu verlangen
• Abschlagszahlungen zu vereinbaren
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§ 5 Lieferzeiten
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Verzögerungen aufgrund von Materialverfügbarkeit oder höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.
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§ 6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich um eine individuell angefertigte Ware handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
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§ 7 Stornierung
Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen.
Bereits erbrachte Leistungen und Materialkosten sind in voller Höhe zu vergüten.
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§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:
• unsachgemäße Nutzung
• Raumklima
• Feuchtigkeit
• normale Abnutzung
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§ 9 Haftung
HOLZPLUSART haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.
