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AGB FÜR EINZELANFERTIGUNGEN & MAßANFERTIGUNGEN

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle individuell geplanten und gefertigten Möbel, Einbauten und Sonderanfertigungen von HOLZPLUSART, die nach Kundenwunsch hergestellt werden.

 

§ 2 Vertragsgrundlage

 

Grundlage des Vertrages ist der persönliche Kontakt und/oder die Beratung im Showroom Kiel oder in der Werkstatt Schwedenbeck, der persönliche Kontakt per E-Mail oder Telefon oder über unsere Homepage www.holzplusart.de. Im Rahmen dieses Kontakts werden persönliche Kundendaten zum Zwecke der Angebotserstellung aufgenommen. Auf dieser Grundlage übermittelt der Auftragnehmer dem Kunden ein individuelles schriftliches Angebot, welches grundsätzlich per E-Mail und nur in Ausnahmefällen postalisch versendet wird.

 

Eine Auftragserteilung kann durch den Kunden per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

 

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot annimmt und der Auftragnehmer dem Kunden eine Vorkassenrechnung oder Abschlagsrechnung übermittelt und der Kunde den Rechnungsbetrag vollständig oder anteilig gemäß Rechnungsstellung begleicht.

 

Mit Zahlungseingang der Vorkassen- oder Abschlagsrechnung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als verbindlich geschlossen.

 

Erst nach Zahlungseingang beginnt die Ausführung der Arbeiten.

 

(1) Sofern der Kunde für die Herstellung der Ware eigene Maßangaben, Zeichnungen, Skizzen, Schablonen, Pläne oder sonstige technische Vorgaben zur Verfügung stellt, erfolgt die Fertigung ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben.

 

(2) Eine Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Maße, Schablonen oder Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Eignung der übermittelten Maße und Vorgaben. Abweichungen, Fehlmaße oder daraus resultierende Passungenauigkeiten gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

 

(4) Ergibt sich aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Maßangaben des Kunden, dass das gefertigte Produkt nicht oder nur eingeschränkt verwendbar ist, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt.

 

(5) Änderungs- oder Neuanfertigungen, die aufgrund fehlerhafter Kundenangaben erforderlich werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

 

 

§ 3 Besondere Eigenschaften von Einzelanfertigungen

(1) Die vom Auftragnehmer hergestellten Produkte sind Einzelanfertigungen und Unikate, die überwiegend aus Naturmaterialien, insbesondere Massivholz und Altholz, gefertigt werden. Naturbedingte Eigenschaften wie Maserung, Farbunterschiede, Astlöcher, Risse, Strukturunterschiede, Spannungen, Quellen und Schwinden sowie materialtypische Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind charakteristische Merkmale des Naturmaterials Holz. Hier spezifisch Altholz. 

 

(2) Zur Vorbeugung gegen möglichen Schädlingsbefall werden die eingesetzten Hölzer, soweit technisch möglich, biologisch und chemiefrei mittels thermischer Behandlung (Hitzeverfahren) behandelt.

 

(3) Bei stark dimensionierten Hölzern (z. B. massive Stämme, Dalben, besonders dicke Querschnitte), bei denen eine vollständige thermische Behandlung technisch nicht möglich ist, können alternative Holzschutzverfahren angewendet werden. Diese entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften und sind für den menschlichen Gebrauch unbedenklich.

 

(4) Materialbedingte Veränderungen, die auf natürliche Eigenschaften des Werkstoffes Holz zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

 

 

§ 4 Preise & Zahlung

 

Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.

 

HOLZPLUSART ist berechtigt:

    •    eine Anzahlung zu verlangen

    •    Abschlagszahlungen zu vereinbaren

Bei individuellen Anfertigungen behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen oder Vorkasse Zahlung zu vereinbaren.

Zahlung und Verzug

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.

 

 

§ 5 Lieferzeiten

 

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von Materialverfügbarkeit oder höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen. Unsere Standard Lieferzeiten variieren zwischen 4-8 Wochen je nach Auslastung der Werkstatt. 

 

 

§ 6 Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich um eine individuell angefertigte Ware handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

 

 

§ 7 Stornierung

 

Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen.

Bereits erbrachte Leistungen und Materialkosten sind in voller Höhe zu vergüten.

 

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

 

(2) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Schäden oder Mängeln, die auf unsachgemäße Nutzung, Behandlung, Pflege oder Lagerung der Produkte zurückzuführen sind.

 

(3) Insbesondere ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche bei Schäden durch:

– stehende Feuchtigkeit oder dauerhafte Nässe

– übermäßige Wasserbelastung

– direkte Hitzeeinwirkung

– mechanische Einwirkungen (z. B. Schneiden, Schlagen, Stoßen auf Oberflächen)

– Verwendung ungeeigneter oder aggressiver Reinigungs- und Pflegemittel

– extreme klimatische Bedingungen (z. B. dauerhaft zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit)

 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig über die materialgerechte Nutzung, Pflege und Behandlung von Naturholzprodukten zu informieren und diese entsprechend umzusetzen.

 

(5) Naturbedingte Materialveränderungen stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

 

(2) Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Pflege, Behandlung, äußere Einflüsse oder nicht materialgerechten Gebrauch der Produkte entstehen, ist ausgeschlossen.

 

(3) Die Haftung für materialbedingte Eigenschaften und naturtypisches Verhalten von Holz, insbesondere Quellen, Schwinden, Rissbildung, Verfärbungen und Strukturveränderungen, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

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