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AGB FÜR EINZELANFERTIGUNGEN & MAßANFERTIGUNGEN

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle individuell geplanten und gefertigten Möbel, Einbauten und Sonderanfertigungen von HOLZPLUSART, die nach Kundenwunsch hergestellt werden.

 

 

§ 2 Vertragsgrundlage

 

Grundlage des Vertrages sind:

    •    persönliche Beratung

    •    Zeichnungen, Skizzen oder Maße

    •    Material- und Oberflächenabstimmungen

    •    schriftliches Angebot

 

Mit Angebotsannahme gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.

1) Sofern der Kunde für die Herstellung der Ware eigene Maßangaben, Zeichnungen, Skizzen, Schablonen, Pläne oder sonstige technische Vorgaben zur Verfügung stellt, erfolgt die Fertigung ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben.

 

(2) Eine Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Maße, Schablonen oder Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Eignung der übermittelten Maße und Vorgaben. Abweichungen, Fehlmaße oder daraus resultierende Passungenauigkeiten gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

 

(4) Ergibt sich aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Maßangaben des Kunden, dass das gefertigte Produkt nicht oder nur eingeschränkt verwendbar ist, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt.

 

(5) Änderungs- oder Neuanfertigungen, die aufgrund fehlerhafter Kundenangaben erforderlich werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.​​

 

 

§ 3 Besondere Eigenschaften von Einzelanfertigungen

 

Einzelanfertigungen sind individuell gestaltete handwerkliche Leistungen.

 

Abweichungen in:

    •    Farbe

    •    Maserung

    •    Struktur

    •    Oberflächenwirkung

 

sind natur- und handwerksbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Material entsprechen.

 

 

§ 4 Preise & Zahlung

 

Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.

 

HOLZPLUSART ist berechtigt:

    •    eine Anzahlung zu verlangen

    •    Abschlagszahlungen zu vereinbaren

 

 

§ 5 Lieferzeiten

 

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von Materialverfügbarkeit oder höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.

 

 

§ 6 Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich um eine individuell angefertigte Ware handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

 

 

§ 7 Stornierung

 

Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen.

Bereits erbrachte Leistungen und Materialkosten sind in voller Höhe zu vergüten.

 

 

§ 8 Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

    •    unsachgemäße Nutzung

    •    Raumklima

    •    Feuchtigkeit

    •    normale Abnutzung

 

 

§ 9 Haftung

 

HOLZPLUSART haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

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Interview mit Radiosender RSH - Olaf Kaminsky
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