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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

für den Kauf von Unikaten (Showroom / Ausstellung)

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von handgefertigten Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Unikaten, die bei HOLZPLUSART – Interiordesignwerkstatt, Inhaber Olaf Kaminsky, im Showroom, in der Werkstatt oder nach persönlicher Beratung abgeschlossen werden.

 

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

Der Kaufvertrag kommt zustande durch:

    •    persönliche Auswahl im Showroom oder in der Werkstatt

    •    mündliche oder schriftliche Kaufbestätigung

    •    ggf. Ausstellung einer Rechnung

 

 

§ 3 Beschaffenheit & Besonderheiten

 

Alle angebotenen Unikate sind handgefertigte Einzelstücke, überwiegend aus Naturmaterialien (insbesondere Massivholz).

 

Natürliche Merkmale vom Altholz wie:

    •    Maserungen

    •    Farbabweichungen

    •    Äste

    •    Risse

    •    Strukturunterschiede

 

stellen keinen Mangel, sondern eine material- und handwerksbedingte Eigenschaft dar.

 

 

§ 4 Preise & Zahlung

 

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt:

    •    bar

    •    per Überweisung

    •    nach individueller Vereinbarung

 

Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder gemäß Rechnungsangabe fällig.

 

 

§ 5 Abholung & Lieferung

 

Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung.

Lieferungen können gegen gesonderte Vereinbarung erfolgen.

 

Gefahrübergang:

    •    bei Abholung: mit Übergabe an den Kunden

    •    bei Lieferung: mit Übergabe am Lieferort

 

 

§ 6 Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Materialeigenschaften, normale Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

 

 

§ 7 Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Kauf vor Ort im Showroom bzw. nach persönlicher Auswahl erfolgt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

 

 

§ 8 Haftung

 

HOLZPLUSART haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Interview mit Radiosender RSH - Olaf Kaminsky
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