
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für den Kauf von Unikaten (Showroom / Ausstellung)
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von handgefertigten Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Unikaten, die bei HOLZPLUSART – Interiordesignwerkstatt, Inhaber Olaf Kaminsky, im Showroom, in der Werkstatt oder nach persönlicher Beratung abgeschlossen werden.
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§ 2 Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande durch:
• persönliche Auswahl im Showroom oder in der Werkstatt,
• mündliche oder schriftliche Kaufbestätigung,
• sowie Ausstellung einer Rechnung, Quittung oder eines Kassenbelegs.
Der Vertrag gilt spätestens mit Übergabe des Kassenbelegs, der Quittung oder der Rechnung als geschlossen.
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§ 3 Beschaffenheit & Besonderheiten
Alle angebotenen Unikate sind handgefertigte Einzelstücke. HOLZPLUSART ist spezialisiert auf die Verarbeitung von Altholz und naturbelassenem Massivholz. Die verwendeten Materialien sind Naturprodukte mit individuellen, materialtypischen Eigenschaften.
Insbesondere bei Altholz sind Spuren der vorherigen Nutzung und Alterung ausdrücklich gewollt und gestalterisch bewusst Bestandteil des Designs. Dazu zählen unter anderem:
• ausgeprägte Rissbildungen
• Astlöcher und Fraßgänge
• Nagelspuren und Fehlstellen
• Farbveränderungen und Verfärbungen
• Patina und Oberflächenunregelmäßigkeiten
• Strukturunterschiede und Unebenheiten
Diese Merkmale stellen keinen Mangel, sondern eine material- und handwerksbedingte Eigenschaft sowie den charakteristischen Unikat- und Designcharakter der Produkte dar.
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§ 4 Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt:
• bar
• per Überweisung
• nach individueller Vereinbarung
Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder gemäß Rechnungsangabe fällig.
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§ 5 Abholung und Lieferung
(1) Die Abholung der erworbenen Produkte ist grundsätzlich möglich und erfolgt nach vorheriger Vereinbarung entweder im Showroom Kiel, Holtenauer Straße 33, oder direkt in der Werkstatt in 24229 Schwedeneck. Die Abholung ist für den Kunden kostenfrei.
2) Eine Lieferung der Produkte erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und ist abhängig von Art, Größe, Gewicht und Beschaffenheit des jeweiligen Unikats sowie den örtlichen Gegebenheiten am Lieferort.
(3) Im Raum Kiel erfolgt bei einem Warenwert ab 1.000,- Euro eine Lieferung frei Haus, sofern die örtlichen Gegebenheiten eine übliche Anlieferung ohne besonderen Mehraufwand ermöglichen (z. B. ebenerdiger Zugang, keine oberen Etagen ohne Aufzug, keine erschwerten Tragewege).
(4) Lieferungen, die einen erhöhten Aufwand erfordern (z. B. mehrere Tragepersonen, besondere Transportmittel, enge Zugänge, Treppenhäuser, fehlender Aufzug, schwere oder sperrige Unikate), werden individuell kalkuliert und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Lieferungen außerhalb des Raumes Kiel sind grundsätzlich möglich, erfolgen jedoch ausschließlich gegen Aufpreis und nach vorheriger individueller Kostenabsprache.
(6) Der Gefahrübergang erfolgt bei Abholung mit Übergabe der Ware an den Kunden, bei Lieferung mit Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort.
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§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Materialeigenschaften, normale Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
Ergänzend gilt für Fremdprodukte:
Soweit im Showroom, in der Ausstellung oder im Rahmen des Verkaufs Fremdprodukte, Herstellerprodukte, handgefertigte Unikate externer Manufakturen sowie Dekorations- und Wohnaccessoires angeboten und verkauft werden, ist jeweils der angegebene Hersteller für die Beschaffenheit und Mängelfreiheit der Produkte verantwortlich.
HOLZPLUSART tritt insoweit ausschließlich als Verkäufer auf und nicht als Hersteller.
Gewährleistungs-, Haftungs- und Reklamationsansprüche in Bezug auf diese Produkte sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
Reklamationen zu Fremdprodukten werden von HOLZPLUSART nicht bearbeitet, sondern an den jeweiligen Hersteller weitergeleitet, soweit gesetzlich zulässig.
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§ Widerrufsrecht / Umtauschregelung
Für im Showroom, in der Ausstellung oder in der Werkstatt geschlossene Kaufverträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Unabhängig davon gewährt HOLZPLUSART dem Kunden freiwillig und aus Kulanz die Möglichkeit, im Showroom erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen umzutauschen.
Der Umtausch erfolgt ausschließlich gegen Ausstellung eines Gutscheins. Eine Auszahlung des Kaufpreises in Geld ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für den Umtausch ist, dass sich die Ware im unbeschädigten, unbenutzten und originalen Zustand befindet und der Kassenbeleg/Quittung vorgelegt wird.
Diese Umtauschregelung stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar und begründet keinen Rechtsanspruch.
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§ 8 Haftung
(1) Der Käufer ist sich bewusst, dass es sich bei den erworbenen Produkten um Naturprodukte aus Massivholz und Altholz handelt, die materialtypischen Eigenschaften und Veränderungen unterliegen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, sich über den sachgemäßen Umgang, die Nutzung und die Pflege von Holz- und Altholzprodukten eigenständig zu informieren und diese entsprechend umzusetzen.
(3) Insbesondere sind zu vermeiden:
– dauerhafte Feuchtigkeit und stehende Nässe
– übermäßige Wasserbelastung
– direkte Hitzeeinwirkung (z. B. Heizkörpernähe, Fußbodenheizung ohne geeignete Schutzmaßnahmen, heiße Gegenstände)
– extreme Temperaturschwankungen
– mechanische Beschädigungen (Schneiden, Schlagen, Stoßen, grobe Beanspruchung)
– Verwendung aggressiver, chemischer oder ungeeigneter Reinigungs- und Pflegemittel
– ungeeignete Raumklimabedingungen (z. B. dauerhaft zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit)
(4) Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Pflege, Behandlung, Lagerung, äußere Einflüsse oder nicht materialgerechten Gebrauch entstehen, übernimmt HOLZPLUSART keine Haftung.
(5) Eine Haftung für materialbedingte Eigenschaften und naturtypisches Verhalten von Holz, insbesondere Quellen, Schwinden, Rissbildung, Verfärbungen, Strukturveränderungen und Spannungsrisse, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftung von HOLZPLUSART ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
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§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
